Es hat sich herumgesprochen und auch in den Fachmedien vergeht kaum noch eine Woche, in der das Thema nicht auf der Agenda steht: Im Mai 2018 tritt die Europäische Datenschutzgrundverordnung in Kraft, kurz als EU-DSGVO bekannt. Dass die neue Verordnung kommt, ist also sicher. Welche Auswirkungen sie genau hat, ist vielen Unternehmen oftmals hingegen noch nicht ganz klar.
Dringender Handlungsbedarf Dabei gilt: Nichts zu unternehmen, ist die schlechteste aller Lösungen. Denn die EU-DSGVO ist nicht nur die bislang wohl strengste und umfangreichste Datenschutzverfügung überhaupt (bei Verstößen drohen theoretisch drakonische Strafen in Millionenhöhe) – sie formuliert auch vier ganz klare Schutzziele, die insbesondere der Sicherheit personenbezogener Daten dienen:
- Vertraulichkeit
- Integrität
- Verfügbarkeit
- Belastbarkeit
Bei der Verarbeitung und Aufbewahrung der Daten muss also jederzeit sichergestellt sein, dass diese nur für entsprechend Befugte zugänglich sind, vor Manipulationen und Veränderungen geschützt sind, bei Bedarf auch wirklich zur Verfügung stehen und auf entsprechend belastbaren, widerstandsfähigen Systemen gesichert und verarbeitet werden.
Mit ARTEC den Überblick behalten ARTEC IT Solutions bietet vor diesem Hintergrund mit EMA® einen sicheren Ort für Unternehmensdaten und kann damit gleichzeitig einen zentralen Eckpfeiler in einer EUDSGVO-Strategie bilden. Sämtliche unstrukturierten Daten – von der E-Mail über Dateien und Dokumente bis zur Sprachaufzeichnung – werden nachvollziehbar, transparent, sicher und manipulationsgeschützt aufbewahrt. Gleichzeitig steht eine performante Volltext-Suche zur Verfügung, mit der selbst extrem große Datenbestände innerhalb kürzester Zeit durchsucht werden können. Über spezielle Funktionen wie die automatisierte Löschung kann zudem beispielsweise sichergestellt werden, dass kritische Daten nach einem voreingestellten Zeitraum automatisch gelöscht werden.